I. Allgemeines 
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Sabine von Bassewitz erteilten Aufträge. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Sabine von Bassewitz hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)  
 
II. Urheberrecht 

Sabine von Bassewitz steht das Urheberrecht an den Lichtbildern und grafischen Entwürfen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von ihr hergestellten Lichtbilder und grafischen Entwürfesind grundsäzlich nur für den eigenen Gebauch des Auftraggebers bestimmt.Überträgt Sabine von Bassewitz Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars.Der Besteller eines Bildes / eines Entwurfs i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild / den Entwurf zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.Bei der Verwertung eines Bildes / eines Entwurfs kann Sabine von Bassewitz, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bildes / Entwurfs genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Sabine von Bassewitz zum Schadensersatz.Die Negative / RAW Dateien verbleiben bei Sabine von Bassewitz.Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Sabine von Bassewitz nicht verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung der Entwürfe ist unzulässig.Bei Verstoß gegen Punkt 1.8. hat der Auftraggeber Sabine von Bassewitz eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Wurde keine Vergütung vereinbart, gilt die laut dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) übliche Vergütung als Berechnungsgrundlage der Vertragsstrafe.Alle von Sabine von Bassewitz erstellten Werke (Fotografien, Entwürfe und Reinzeichnungen) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Die Regelungen des Urheberrechts gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.Die wiederholte Verwendungen, Neuauflage oder Mehrfachnutzung dieser Werke  bedarf der schriftlichen Einwilligung von Sabine von Bassewitz und ist honorarpflichtig.Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, kein Miturheberrecht.   
 
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Bilder / Entwürfe wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; eventuell anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. Grundlage für fotografische Arbeiten ist die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe aktuelle MFM-Liste, bei Auftragen aus dem Bereich Grafik / Design gilt der AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt).Wird die vereinbarte Leistung in Teilen abgenommen ist eine entsprechende Teilvergütung bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend der erbrachten Leistung verlangen.Werden Werke (Fotografien, Entwürfe oder Reinzeichnungen) erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keinen Einfluss auf die Vergütung.Kostenvoranschläge von Sabine von Bassewitz sind unverbindlich. Sie zeigt Kostenerhöhungen an, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.Die erbrachte Arbeitsleistung von Sabine von Bassewitz ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der vereinbarten Kosten zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der Gestaltung zu erwerben.Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Es bleibt Sabine von Bassewitz vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder / Entwürfe Eigentum von Sabine von Bassewitz.Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Sabine von Bassewitz  behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.   
 
IV. Haftung 
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Sabine von Bassewitz für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Sabine von Bassewitz – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sabine von Bassewitz verwahrt die Negative und RAW-Dateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt sie den Auftraggeber und bietet ihm die Negative bzw die RAW-Dateien zum Kauf an. Sabine von Bassewitz haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Ausbelichtunge und Drucken ihrer Arbeiten nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials / der Druckerei / des Ausbelichters. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.  
2. Überlässt der Auftraggeber Sabine von Bassewitz Materialien zur Weiterverarbeitung (beispielsweise Layouts oder Bilder für die Weiterverarbeitung), garantiert und haftet er für die rechtliche Zulässigkeit des von ihm überlassenen Materials.
3. Sabine von Bassewitz haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus positiven Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen resultieren.Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Sabine von Bassewitz haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt.
4. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
5. Sabine von Bassewitz haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, die auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters, beauftragt werden.Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Sabine von Bassewitz, ist sie von der Haftung freigestellt.
6. Bei der künstlerischen Umsetzung des ihr erteilten Auftrages genießt Sabine von Bassewitz Gestaltungsfreiheit. Treffen ihre Bilder und Entwürfe nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht ihr Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel ihrer Leistungen.
7. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von Sabine von Bassewitz gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat.Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar. Soweit ein von Sabine von Bassewitz zu vertretener Mangel vorliegt, ist sie zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
8. Auf Schadensersatz haftet Sabine von Bassewitz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit sie den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten von Sabine von Bassewitz. Soweit Sabine von Bassewitz Dienstleistungen Dritter lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich ihre Haftung auf das Auswahlverschulden.Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern Sabine von Bassewitz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von Sabine von Bassewitz erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen von Sabine von Bassewitz die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat Sabine von Bassewitz sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Sabine von Bassewitz wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald sie von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die Sabine von Bassewitz vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen9. Die Verantwortlichkeit für Inhalte, die Sabine von Bassewitz im Auftrag des Auftraggebers ins Internet stellt, liegt im Innenverhältnis ausschließlich beim Auftraggeber. Wird Sabine von Bassewitz, gleich aus welchen Gründen, als Störer oder Verantwortlicher im Sinne des Teledienstgesetzes oder des Mediendienste-Staatsvertrages oder anderer Normen in Anspruch genommen, so stellt sie der Auftraggeber von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
10. Soweit die Schadensersatzhaftung von Sabine von Bassewitz nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 
 
V. Nebenpflichten 
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Sabine von Bassewitz übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.Sabine von Bassewitz ist, nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Dem Designer ist hierfür eine schriftliche Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Sabine von Bassewitz abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, ihr im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Das gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.Alle im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistung entstehende Nebenkosten (z.B. Andrucke, Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) werden vom Auftraggeber erstattet.Für Reisen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, werden dem Auftraggeber Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt. Die Reisen werden zuvor mit dem Auftraggeber abgesprochen.   
 
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar 

Überlässt Sabine von Bassewitz dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Sabine von Bassewitz, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.Überlässt Sabine von Bassewitz dem Auftraggeber Bilder aus ihrem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder  innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann Sabine von Bassewitz eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann Sabine von Bassewitz Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jede Ausbelichtung sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Sabine von Bassewitz nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich ihr Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält sie auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.Liefertermime für Werke (Entwürfe, Reinzeichnungen und Fotografien) sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Sabine von Bassewitz bestätigt worden sind. Für Fristüberschreitung haftet sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.Ausfallhonorar: Wenn eine Buchung kurzfristig abgesagt wird, ist ein Ausfallhonorar zu zahlen (60% des vereinbarten Honorars bei einer Absage bis zu zwei Wochen vor Einsatzbeginn, 70% des vereinbarten Honorars bei einer Absage bis zu einer Woche vor Einsatzbeginn, 80% des vereinbarten Honorars bei einer Absage unter einer Woche vor Buchungsbeginn).   
 
VII. Herausgabe von Daten 
Sabine von Bassewitz ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträger, Dateien und Daten ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Die Herausgabe editierbarer offener Daten wird in der Regel mit einem Drittel der Honorarsumme des Projektes vergütet. Stellt Sabine von Bassewitz dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden. Gefahren und Kosten des Transports (online und offline) von Datenträgern, Dateien und Daten trägt der Auftraggeber. Sabine von Bassewitz haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstanden sind, ist die Haftung des Designers ausgeschlossen.   
 
VIII. Korrekturen, Produktionsüberwachung und Belegmuster 
Führt der Sabine von Bassewitz die Produktionsüberwachung durch, schließen Auftraggeber und sie zuvor eine schriftliche Vereinbarung darüber ab. Führt sier die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Sabine von Bassewitz unaufgefordert fünf einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich.
 
IX. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrages besteht für Sabine von Bassewitz Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen, die Erstellung und Vorlage weiterer Entwürfe, sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen, Daten und Dateien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.  
 
X. Datenschutz 
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Sabine von Bassewitz verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.   
 
XI. Digitale Fotografie 
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Sabine von Bassewitz auf Datenträgern aller Art bedarf ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.   
 
XII. Bildbearbeitung 

Die Bearbeitung von Bildern und Entwürfen von Sabine von Bassewitz und ihre Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen Zustimmung von Sabine von Bassewitz. Entsteht durch Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Sabine von Bassewitz digital so zu speichern und zu kopieren, dass ihr Name mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Sabine von Bassewitz mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt sie von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.   
 
XIII. Nutzung und Verbreitung 

Die Verbreitung von Lichtbildern von Sabine von Bassewitz im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Sabine von Bassewitz und dem Auftraggeber gestattet.Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sabine von Bassewitz.Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Sabine von Bassewitz auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung.Sabine von Bassewitz ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass sie ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.Hat Sabine von Bassewitz dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von ihr verändert werden.Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen. 
 
XIV. Schlussbestimmungen 

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Sabine von Bassewitz als Gerichtsstand vereinbart.Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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